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   BGH, 16.01.1961 - III ZR 210/59   

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https://dejure.org/1961,612
BGH, 16.01.1961 - III ZR 210/59 (https://dejure.org/1961,612)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1961 - III ZR 210/59 (https://dejure.org/1961,612)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1961 - III ZR 210/59 (https://dejure.org/1961,612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfügung über die Pflicht der Justizbehörden zu Mitteilungen in Strafsachen an andere Behörden - Pflicht zur vollen Amtsverschwiegenheit eines jeden Beamten - Verschwiegenheitspflicht eines Beamten als dessen Amtspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 184
  • NJW 1961, 918
  • MDR 1961, 394
  • DVBl 1961, 329
  • DÖV 1961, 308
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Diese Verschwiegenheitspflicht bildet auch eine Amtspflicht im Sinne des § 839 BGB; sie besteht gegenüber allen Personen, denen durch einen Verstoß gegen diese Pflicht Schaden entstehen kann (BGHZ 34, 184, 186; 58, 370, 379 f [BGH 04.05.1972 - III ZR 171/68]).
  • OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 4 U 204/06

    Amtshaftung des Insolvenzgerichts: Fehlerhafte Auswahl und unterbliebene

    Die Pflicht zur vollen Amtverschwiegenheit ist nur aufgehoben, soweit dies besonders bestimmt oder gerechtfertigt ist (dazu etwa BGHZ 34, 184).
  • BVerwG, 20.12.2023 - 8 B 3.23
    Anlass zur detaillierten Auseinandersetzung bestand, weil diese Vorschriften nach einhelliger Auffassung auch die Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen an Bedienstete innerhalb der Behörde verbieten, soweit diese nicht für die Erledigung der einschlägigen Verwaltungsaufgabe im Wege der Sachbearbeitung oder Referats- und sonstigen Behördenleitung zuständig sind (vgl. schon BGH, Urteil vom 16. Januar 1961 - III ZR 210/59 - BGHZ 34, 184 ; Knemeyer, NJW 1984, 2241 ; Kallerhoff/Mayen, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 30 Rn. 14a; Schneider, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 30 VwVfG Rn. 37).
  • BGH, 04.05.1972 - III ZR 171/68

    Montanunionvertrag (Importschrott)

    Sie obliegen auch den zuständigen Beamten gegenüber allen Personen, denen durch eine Verletzung der Pflichten ein Schaden entstehen kann (vgl. Koch-Wolter, Das Steuergeheimnis 1958 S. 155; BGHZ 34, 184/186).

    Derartige gesetzliche Sondervorschriften sind sowohl im Steuerrecht, dem das Devisenbewirtschaftungsrecht insoweit vergleichbar ist, als auch im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts geeignet, die Offenbarung innerdienstlicher Vorgänge zu rechtfertigen (vgl. für das Steuerrecht Koch-Wolter, Das Steuergeheimnis 1958, S. 46 ff, 57 ff; Boettcher in "Steuer und Wirtschaft" 1954, 260 ff; im übrigen BGHZ 34, 184/187; Plog/Wiedow/Beck, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz 1971 § 61 Randnote 4).

  • LG Rottweil, 30.01.2003 - 2 O 487/02

    Amtshaftung bei Verletzung der Überwachungspflicht durch einen Bewährungshelfer

    Sie erstreckt sich auf alle Angelegenheiten, die dem Beamten in seiner dienstlichen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar bekannt geworden sind und besteht gegenüber allen Personen, die nicht zum engeren Dienstbereich des Beamten gehören (BGHZ 34, 184/186, 187).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 204/67

    Rechswidriger und schuldhafter Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten

    Damit geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß dieser herausgebildete Tatbestand dem Schutz der Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit auf Grund der schon getroffenen Betriebsveranstaltungen dient (RGRK BGB 11. Aufl. § 823, 27; Soergel/Siebert/Schräder a.a.O. § 823, 55; vgl. auch die Rechtsprechung zum Schutz gegen Eingriffe von hoher Hand: BGH Urteil vom 26. März 1953 - III ZR 206/52 = LM § 839 [U]Nr. 5; BGHZ 30, 338, 356 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57]; 34, 188) [BGH 12.01.1961 - III ZR 210/59].
  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61

    Gleichzeitige Zulassung eines Anwalts beim Amtsgericht in Bremerhaven und dem

    Denn bei der Umgrenzung des Begriffs "vermögenswertes Recht" hat der Bundesgerichtshof - von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgehend (BGHZ 19, 1, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54]; 23, 157, 163 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55]; 34, 188) [BGH 12.01.1961 - III ZR 210/59]stets verlangt, daß der als Enteignung angesprochene Eingriff bereits vorhandene, konkrete Werte betreffen müsse.
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